Vereine genießen in Deutschland besondere steuerliche Vergünstigungen, sobald sie als gemeinnützig anerkannt werden. Beispielsweise sind Vereine in diesem Zusammenhang Ertrag- und Vermögensteuer befreit. Wir kennen uns durch unsere jahrzehntelange Praxiserfahrung in der Beratung von Vereinen und gemeinnützigen Institutionen, gerne beraten wir Sie auch zu Ihrer Stiftung, gemeinnütziger GmbH oder der gemeinnützigen Aktiengesellschaft.
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