Mit einem aktuellen BMF-Schreiben wurden die ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht.
Das Schreiben finden Sie unter: https://www.tinyurl.com/4seucm5n